Berliner Testament

Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehe- oder Lebenspartnern, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Besonderheiten des Berliner Testaments:

  • Nach dem ersten Todesfall erbt der überlebende Partner allein.
  • Erst nach dessen Tod treten die Kinder als Schlusserben ein.
  • Pflichtteilsansprüche der Kinder bleiben bestehen.

Rechtstipp: Lassen Sie das Berliner Testament rechtlich prüfen, um unerwünschte Pflichtteilsklagen zu vermeiden.

Glossar / Berliner Testament

Rategber & Rechtstipps zu Berliner Testament

Berliner Testament

Berliner Testament

Ein Berliner Testament kann sinnvoll sein, wenn Ehepartner sich gegenseitig absichern und eine klare Erbfolge wünschen – besonders bei Immobilienbesitz. Risiken wie Steuerlast und Bindungswirkung sollten vorab rechtlich geprüft werden.