Aufbewahrung Testament

Aufbewahrung Testament meint die sichere Verwahrung eines Testaments, damit es im Erbfall gefunden und berücksichtigt wird.

Häufige Optionen zur Aufbewahrung:

  • Hinterlegung beim Amtsgericht (empfohlen bei eigenhändigem Testament).
  • Verwahrung bei einem Notar oder im Bankschließfach.
  • Vermerk im Zentralen Testamentsregister.

Rechtstipp: Bewahren Sie Ihr Testament so auf, dass es sicher auffindbar und vor Manipulation geschützt ist.

Glossar / Aufbewahrung Testament

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