Ersatzerbe

Ersatzerbe ist eine Person, die als Erbe nachrückt, wenn der ursprünglich eingesetzte Erbe vorverstorben ist oder die Erbschaft ausschlägt.

Merkmale der Ersatzerbeneinsetzung:

  • Regelt den Erbfall bei Nichterben durch Tod oder Ausschlagung.
  • Kann im Testament ausdrücklich benannt werden.
  • Wichtig für die Sicherung der Nachlassplanung.

Rechtstipp: Setzen Sie immer einen Ersatzerben ein – so bleibt Ihr letzter Wille auch im Fall unvorhersehbarer Ereignisse wirksam.

Glossar / Ersatzerbe

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