„Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich nicht mehr da bin? Wer soll mein Haus, meine Firma oder meine Wertgegenstände erhalten? Und wie lässt sich Streit unter meinen Kindern vermeiden?”
Diese Fragen stellen sich viele Menschen früher oder später – oft begleitet von Sorge oder Unsicherheit. Die Themen Schenkung und vorweggenommene Erbfolge ermöglichen es, schon zu Lebzeiten Ordnung zu schaffen: Vermögen kann geregelt, steuerliche Vorteile genutzt und familiäre Klarheit geschaffen werden.
Was versteht man unter Schenkung & vorweggenommener Erbfolge?
Eine Schenkung ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden, also z. B. wenn Eltern ihrer Tochter das Haus überschreiben, ohne dafür Geld zu verlangen (§ 516 BGB).
Die vorweggenommene Erbfolge bedeutet: Ein Teil des Erbes wird schon zu Lebzeiten übertragen, oft im Rahmen einer Schenkung. Das kann z. B. ein Haus, ein Unternehmen oder auch Geldvermögen sein. Der entscheidende Unterschied zum Testament: Es passiert jetzt, nicht erst im Erbfall.
Ziel ist es meist, die Nachfolge bewusst zu gestalten, Streit im Todesfall zu vermeiden und steuerlich zu profitieren.
Warum kann eine solche Gestaltung sinnvoll sein?
1. Steuerliche Vorteile nutzen
Alle 10 Jahre können Schenkungen bis zu bestimmten Freibeträgen steuerfrei erfolgen:
- 400.000 € pro Kind
- 500.000 € an den Ehepartner
Wer also frühzeitig Vermögen überträgt, kann mehrfach von diesen Freibeträgen profitieren – und so hohe Erbschaftsteuern vermeiden.
2. Familienfrieden sichern
Wird das Vermögen rechtzeitig aufgeteilt, lassen sich Erwartungen, Ungleichheiten oder Unklarheiten vermeiden. Vor allem bei Immobilien oder Familienunternehmen kann eine durchdachte Übergabe Konflikte unter Erben verhindern.
3. Verantwortung übergeben – mit Kontrolle
Durch Rechte wie Nießbrauch (das Recht, z. B. eine Wohnung weiterhin selbst zu vermieten) oder Wohnrecht kann man Vermögen übertragen, ohne die eigene Absicherung aufzugeben.
Ein Beispiel: Familie K. aus Grünwald
Herr K. (72) ist verwitwet und besitzt ein Mietshaus. Mit zunehmendem Alter fällt ihm die Verwaltung schwer. Gemeinsam mit seiner Tochter beschließt er, das Haus auf sie zu übertragen – inklusive einem lebenslangen Nießbrauch für sich.
Er behält so seine Mieteinnahmen, die Tochter übernimmt Instandhaltung und Verwaltung. Im Vertrag wird festgehalten, dass die Schenkung später auf ihren Erbteil angerechnet wird.
So bleibt das Vermögen in der Familie, die Nachfolge ist geregelt, steuerlich bleibt alles im grünen Bereich – und das Wichtigste: Es herrscht Klarheit.
Miriam Mohr [Fachanwältin für Erbrecht]
„Das Beispiel zeigt: Mit einer klugen Kombination aus Übergabe und Absicherung lassen sich finanzielle Vorteile mit familiärem Frieden verbinden.“
Worauf sollten Sie bei der Umsetzung achten?
Notarielle Beurkundung
Eine Schenkung oder Übergabe muss notariell beurkundet werden. Ohne diese Form ist der Vertrag unwirksam.
Pflichtteil & Anrechnung regeln
Pflichtteilsberechtigte – z. B. Kinder, die enterbt wurden – haben unter Umständen Anspruch auf Geld, wenn Schenkungen erfolgt sind. Das nennt man Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod werden dabei (gestaffelt) berücksichtigt. Es ist daher wichtig, im Vertrag festzulegen, ob eine Schenkung auf den späteren Erbteil angerechnet werden soll oder nicht.
Absicherung durch Rechte und Rückfallklauseln
Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht sichern die Lebensqualität der schenkenden Person. Rückfallklauseln schützen davor, dass das Vermögen „weg“ ist, wenn der Beschenkte vor dem Schenker stirbt oder die Beziehung zerbricht.
Miriam Mohr [Fachanwältin für Erbrecht]
„Wer Vermögen überträgt, sollte auch an sich selbst denken. Es geht nicht nur um Steuern, sondern um Sicherheit und Klarheit für alle Beteiligten.“
Typische Fehler – und wie man sie vermeidet
- Keine vertragliche Regelung zur Anrechnung → kann später zu Erbstreit führen
- Keine Absicherung durch Wohnrecht oder Nießbrauch → Risiko von Altersarmut
- Falsche Vorstellung: Schenkung ersetzt Testament → stimmt nicht!
- Keine Rückforderungsmöglichkeit vereinbart → z. B. bei Scheidung des Kindes
Fazit
Schenkung und vorweggenommene Erbfolge bieten große Chancen: Familien können Vermögen bewusst weitergeben, steuerlich profitieren und Streit vermeiden.
Aber: Die Regelungen müssen klar, durchdacht und juristisch sauber sein. Wer einfach „verschenkt“, ohne an Pflichtteil, Rückfall oder Versorgung zu denken, riskiert Probleme.
Eine rechtzeitige Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht ist deshalb nicht Kür, sondern Pflicht – für Klarheit, Sicherheit und Frieden in der Familie.
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